FAQ

Wer ist die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG)?

Die PTG ist der Arbeitgeberverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (Paritäter). Die Mitgliedsorganisationen des Paritäters sind aber nicht automatisch Mitglied in der PTG. Nur ein kleinerer Teil (ca. 60 von 800 Trägern) ist dort organisiert. Nur wer Mitglied in einem Arbeitgeberverband wie der PTG ist, kann einen Flächentarifvertrag anwenden. Alle anderen können nur Haustarifverträge abschließen oder haben gar keinen Tarifvertrag.

Was ist ein Flächentarifvertrag oder Branchentarifvertrag?

Ein Flächentarifvertrag ist ein Tarifvertrag für einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich oder eine bestimmte Fläche. Er gilt immer für eine oder mehrere Branchen; deshalb spricht man häufig auch von Branchentarifverträgen. Unsere Branche ist der Bereich Gesundheit und Soziales. Im öffentlichen Dienst gibt es Flächentarifverträge: Im Land Berlin gilt der Tarifvertrag der Länder (TV-L), bei Bund und Kommunen der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).

Was ist der Unterschied zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat?

Der Betriebsrat wird von den Mitarbeiter*innen eines Unternehmens gewählt. Er kann bei vielem mitbestimmen, z.B. bei den Arbeitszeiten, beim Urlaub, Arbeitsschutz, Fort- und Weiterbildung oder technischen Einrichtungen. Er kann aber nicht die Höhe der Löhne oder die Länge der Wochenarbeitszeit  mitbestimmen. Dies können nur Gewerkschaften in einem Tarifvertrag vereinbaren. Ein Tarifvertrag wird für die Mitglieder der Gewerkschaft ausgehandelt. Die Mitglieder organisieren sich im Betrieb in einer Betriebsgruppe. Nur wenn eine Gewerkschaft viele Mitglieder in einem Betrieb hat, ist sie stark genug, um gute Tarifverträge abzuschließen.

Gilt ein Tarifvertrag nur für Gewerkschaftsmitglieder oder für alle?

Grundsätzlich gilt ein Tarifvertrag nur für die Mitglieder der Gewerkschaft. Die Arbeitgeber wenden den Tarifvertrag aber auf alle Arbeitnehmer*innen an, auch auf die, die nicht in der Gewerkschaft sind. Sie wollen damit verhindern, dass noch mehr Arbeitnehmer*innen in die Gewerkschaft eintreten und dann noch bessere Tarifverträge abgeschlossen werden.

Was ist eine Mitgliedervorteilsregelung?

Die Gewerkschaftsmitglieder zahlen jeden Monat einen Beitrag von in der Regel 1% ihres Bruttolohns, damit im Betrieb und auch in anderen Branchen, Tarifverträge erkämpft werden können. Neben hauptamtlichen Gewerkschaftssekretär*innen, Informationsmaterial, Veranstaltungen und Rechtschutz werden daraus die Streikgelder gezahlt. Im Falle eines Streiks erhalten die Streikenden einen Teil ihres Lohns von der Gewerkschaft zurück. Zusätzlich wird viel ehrenamtliches Engagement geleistet. Die Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb investieren also viel Zeit und Geld, um am Ende für alle Arbeitnehmer*innen bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen. Die Mitglieder der Gewerkschaft sollen über den Tarifvertrag für diesen Nachteil gegenüber den anderen nichtorganisierten Beschäftigten einen Ausgleich erhalten.

Was ist bislang passiert?

Freie Träger in Berlin, auch diejenigen im Paritätischen Wohlfahrtsverband, in den Bereichen des Sozial- und Erziehungsdienstes oder im Bereich Gesundheit und Pflege zahlen ihren Beschäftigten seit Jahrzehnten für die gleiche Arbeit deutlich weniger Gehalt als im öffentlichen Dienst. Gehaltsunterschiede bis zu 1000,- € sind keine Seltenheit. Auch im Alter sind viele Beschäftigte bei freien Trägern aufgrund fehlender betrieblicher Altersversorgung viel schlechter abgesichert als im öffentlichen Dienst. Seit einigen Jahren üben die Gewerkschaften immer stärkeren Druck auf die Unternehmen und die Politik aus, um diese prekären Zustände zu ändern. In einigen Unternehmen wurden bereits Verbesserungen erreicht. Das Berliner ver.di-Netzwerk „Freie Träger-Faire Löhne“ fordert seit langem die Angleichung der Entgelte an den TV-L. Aufgrund des Drucks der Beschäftigten hat auch der Paritäter reagiert und in Zeiten des Fachkraftmangels seinen Arbeitgeberverband wiederbelebt. Die Arbeitgeber haben allerdings mehr als drei Jahre gebraucht, um sich auf einen gemeinsamen Entwurf für einen Flächentarifvertrag zu verständigen und die Gewerkschaften ver.di und GEW Ende September 2022 zu Tarifverhandlungen aufgefordert.

Warum verhandeln ver.di und GEW gemeinsam ?

In den Bereichen des Sozial- und Erziehungsdienstes, den Kindertagesstätten, in der Jugendhilfe und der Behindertenhilfe in Berlin sind oftmals beide Gewerkschaften stark vertreten. Viele freien Träger in Berlin sind sogenannte Komplexträger, die unterschiedliche Einrichtungen unter einem Dach vereinen. So finden sich dort neben Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes auch Einrichtungen der Altenpflege. Es werden u.a. Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Handwerker*innen, Pflegekräfte, Verwaltungsangestellte und Lebenskundelehrer*innen, teilweise in einem Betrieb, beschäftigt. Auch wenn traditionell z.B. ver.di die Pflege und die GEW die Lehrer*innen organisiert, sticht bei Komplexträgern das Prinzip „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ die sogenannte Organisationsabgrenzung innerhalb des DGB. Im vorliegenden Fall müssen sich ver.di und GEW bei den Komplexträgern absprechen. In Berlin verhandeln beide Gewerkschaften zusammen.

Was passiert nun?

Im April beginnen die Tarifverhandlungen der Gewerkschaften mit der PTG. Eure gewählten ver.di-Tarifkommissionsmitglieder bereiten die Verhandlungen vor und nach. Tarifbotschafter*innen stellen die Verbindung in den Betrieb sicher. Um die Forderungen der Mitglieder durchzusetzen, müssen sich möglichst viele Beschäftigte aktiv einbringen und Gewerkschaftsmitglied werden. Man kann jederzeit einsteigen und sich engagieren. Ver.di wird regelmäßige Mitgliederversammlungen durchführen und Infoblätter veröffentlichen.

Was sind Tarifbotschafter*innen? Wie kann ich da mitmachen?

Du kannst Dich einbringen, indem Du Tarifbotschafter*in wirst. das erhöht die Chancen auf einen guten Tarifabschluss. Als Tarifbotschafter*in bist Du das Bindeglied zwischen Deiner Einrichtung und den Tarifkommissionsmitgliedern und Deiner Gewerkschaft ver.di. Du greifst Stimmungen und Meinungen auf und gibst das an die Tarifkommission zurtück. Damit wird sichergestellt, dass die Tarifverhandlungen nah an den Interessen Deiner Kolleg*innen erfolgt.

Als Tarifbotschafter*in wirst Du zeitnah mit den aktuellen Entwicklungen in der Tarifrunde versorgt und über anstehende Aktionen und ggf. Streikmaßnahmen eingebunden. Du informierst Deine Kolleg*innen in den Einrichtungen, gibst Orientierung über den Verlauf der Tarifrunde, motivierst zur Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktionen und wirbst für neue ver.di Mitgliedschaft.

Auch wenn Du bislang noch nicht gewerkschaftlich in Erscheinung getreten bist, kannst Du Tarifbotschafter*in werden. Es geht darum mehr zu werden und möglichst viele Kolleg*innen in der Tarifrunde mitzunehmen.

Als Tarifbotschafter*in stärkst Du Deiner Tarifkommission den Rücken. Je stärker wir sind, desto stärker wird das Tarifergebnis.